Das Bundeskabinett hat am 6. Februar 2013 den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsverfahren (Zustimmung durch den Bundesrat) durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Die EnEV muss aber nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Auch eine Notifizierung in Brüssel ist erforderlich. Gleichzeitig muss das EnEV das Gesetzgebungsverfahren (Zustimmung durch den Bundesrat) durchlaufen. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Die wichtigsten Änderungen der EnEV 2013 laut Entwurfsfassung auf einen Blick
- Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (um 12,5%, ab 2016 um 25%)
- Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H'T) und mittlere U-Werte.
- Einführung des "Modellgebäudeverfahrens" als alternatives Nachweisverfahren (auch bekannt als "EnEV easy").
- Stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8.
- Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen.
- Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen.
- Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise.
- Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.
- Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden für End- und Primärenergiebedarf.
- Keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile bestehender Gebäude und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich Änderungen bei Anforderungen von Außenbauteilen (Verschärfung bei Außentüren, Änderungen bei Erneuerung von Außenwänden).